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11.02.2010

pressetext

Petition: Chancen für Opfer von geschlechtsspez. Verfolgung

Lesben, Schwule, Bisexuelle & Transgender werden in verschiedenen Ländern aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung brutal verfolgt. Je nach Staat reichen die im Gesetz verankerten Strafen von psychiatrischer Zwangshospitalisierung bis hin zur Todesstrafe. Dazu kommen gesellschaftliche Ächtung und Übergriffe von privaten Drittpersonen, wobei Homosexuelle, Transsexuelle oder Intersexuelle kaum auf staatlichen Schutz zählen können.
Wer sich mit dieser Realität auseinandersetzt, muss sich zwangsweise fragen, wie es zu erklären ist, dass nur wenige Homosexuelle Chancen auf Asyl haben und deren Anerkennungsquote wesentlich tiefer liegt als die durchschnittliche Quote im Asylbereich.

So brutal es klingen mag, Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Identität wird von der Schweiz nicht als offizieller Fluchtgrund anerkannt. Bis heute gibt es keine explizite gesetzliche Grundlage für diese Fälle von Verfolgung.

Anlässlich der Asylgesetzrevision von 1998 wurde der Flüchtlingsbegriff in Art. 3 des Asylgesetzes erweitert und die frauenspezifischen Fluchtgründe ins Gesetz aufgenommen. Dies hat zu einer verstärkten Sensibilisierung aller involvierten Instanzen und Organisationen geführt. Geht es jedoch um Schwule, Lesben, Bisexuelle oder Transsexuelle, sind die involvierten Instanzen noch lange nicht genügend sensibilisiert.

In einer Motion fordern die Grünen deshalb die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs. Amnesty International unterstützt dies mit der Petition "Bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung".

Die Petition läuft noch bis ende Februar. Unterschreibe jetzt um unserem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen!

Deusch:

http://www.amnesty.ch/de/themen/weitere/lgbt/dok/2010/queer-refugees-in-der-schweiz

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kimvetsch
 geschlechts spezifisch sind auch diejenige dren sexualität alleine schon strafbar sind, da ist die schweiz nicht ausgenommen, warum ist das überhaupt so?....vor 14 Jahren

 

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